Mit einem Ehevertrag können Sie Regelungen für den Fall der Scheidung treffen. Zu einer Zeit, in der Sie konstruktiv miteinander sprechen können, vereinbaren Sie eine für Sie beide angemessene und faire Lösung für eine Phase, in der Sie sich womöglich nicht mehr gut verstehen. Sie können einen Ehevertrag sowohl vor als auch nach der standesamtlichen Hochzeit schließen. Ich berate Sie unparteiisch und entwerfe für Sie einen ausgewogenen Vertrag.
Sofern Sie beabsichtigen, sich scheiden zu lassen, können Sie mit einer notariellen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung Ihre Verhältnisse fair, rechtssicher und kostensparend regeln. Gerne erarbeite ich mit Ihnen und Ihren Rechtsanwälten eine entsprechende Vereinbarung.
Auch bei anderen familienbezogenen Rechtsgeschäften, etwa Adoptionsanträgen oder Erklärungen im Zusammenhang mit einer Kinderwunschbehandlung/künstlichen Befruchtung (sog. Inseminationsvereinbarungen), unterstütze ich Sie mit meinem Team gerne.
Über die anfallenden Kosten informieren wir Sie auf Wunsch gerne vorab. Hilfreich sind auch die von der Bundesnotarkammer zur Verfügung gestellten Beispielberechnungen.
Meine Leistungen: