Aufgrund von Alter, Krankheit oder Unfall kann jeder plötzlich daran gehindert sein, die eigenen Angelegenheiten zu regeln. Dies betrifft sowohl persönliche als auch vermögensrechtliche Belange. Eine notarielle General- und Vorsorgevollmacht gewährleistet, dass in einer solchen Situation Ihre Vertrauenspersonen für Sie einfach, schnell und flexibel handeln können. Ein gerichtliches Betreuungsverfahren lässt sich so verhindern.
Wenn Sie selbst festlegen möchten, in welchem Gesundheitszustand Sie etwa keine lebensverlängernden Maßnahmen mehr wünschen, ist eine Patientenverfügung eine sinnvolle Ergänzung zur Vollmacht.
Sollten Sie vorab eine Kostenschätzung wünschen, sprechen Sie uns bitte an. Hilfreich sind auch die von der Bundesnotarkammer zur Verfügung gestellten Beispielberechnungen.
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