Mit einem notariellen Testament oder einem Erbvertrag können Sie rechtssicher bestimmen, wer nach Ihrem Tod Ihr Vermögen erhält. Rechtsunsicherheiten und Streit werden hierdurch ebenso vermieden wie die sonst meist erforderliche, kostenpflichtige und zeitintensive Erteilung eines Erbscheins.

Natürlich können Sie auch schon zu Ihren Lebzeiten Vermögen an Ihre Kinder oder andere Personen übertragen. Ein Motiv hierfür kann etwa der Wunsch sein, bereits mit warmer Hand alles geregelt zu haben, Erbstreitigkeiten zu vermeiden sowie Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer zu reduzieren. Mit einer notariellen Überlassung können Sie alle diese Vorteile nutzen. Ich berate Sie gerne und arbeite bei steuerlichen Fragen mit Ihrem Steuerberater zusammen.

Wenn der Erbfall bereits eingetreten ist, kann es sein, dass Sie als Erbe zügig einen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis benötigen, um Ihr Erbrecht nachweisen zu können. Gerne entwerfen mein Team und ich den entsprechenden Antrag für Sie. Ebenso unterstütze ich Sie bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und bespreche mit Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten.

Meine Leistungen:

  • Überlassungen bzw. Schenkungen
  • Testamente und Erbverträge
  • Erb- und Pflichtteilsverzichte
  • Anträge auf einen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis
  • Erbausschlagungen
  • Erbauseinandersetzungen
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